- Art-Nr.
- OEZ:47524
DC Blitzschutzableiter und Überspannungsableiter der Typen 2 und kombinierte Schalter der Typen 1 + 2.
Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 definitiv Pflicht. Dies gilt für nahezu alle Gebäude, die an Stromnetze angeschlossen sind. Das Nachrüsten, ob in Altbau oder auch jüngeren Gebäuden, wird hingegen erst dann zur Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der bestehenden Anlage stattfindet. Überspannungsschutzgeräte werden nicht in Kategorien sondern in Typen eingeteilt. Deshalb spricht man von Typ 1oder Typ 2.
Typ 1 = direkte Treffer auf ein Gebäude und Ableitung des Blitzstroms gegen Erde
Typ 2 = Der Mittelschutz befindet sich bei Gebäuden üblicherweise in den Etagenverteilern und begrenzt die verbleibenden Überspannungen auf weniger als 600 bis 2000 V. Es kommen Varistoren gegen Erde zum Einsatz, wodurch eine kurze Ansprechzeit und niedrige Schutzpegel erreichbar sind.